- Mobilisierungspapiere
- Mobilisierungspapiere,Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen, die der Bund der Deutschen Bundesbank bis Ende Oktober 1992 auf deren Verlangen bis zum Nennbetrag der Ausgleichsforderungen gemäß § 42 Bundesbank-Gesetz zur Verfügung stellen musste. Mobilisierungspapiere mit in der Regel dreitägiger Laufzeit hat die Bundesbank häufig, zum Teil in Verbindung mit entsprechend konditionierten Liquiditätspapieren im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik am Geldmarkt eingesetzt. Seit der Novellierung des Bundesbankgesetzen vom 22. 10. 1992 ist eine Begebung von Mobilisierungspapieren nicht mehr vorgesehen.
Universal-Lexikon. 2012.